Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LyvInn Hotels

Stand 20.01.2023

  1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der LyvInn Hotels (nachfolgend kurz: Vertrag). Der Begriff „Vertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Hotelaufnahme-, Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag. Die Bezeichnung „Kunde“ erfolgt einheitlich für Gast, Besteller, Mieter, Veranstalter, Vermittler etc. Die AGB gelten für Leistungen und Lieferungen der LyvInn Hotels (nachfolgend kurz: Hotel) unter den folgenden Firmierungen:

Hotel Frankfurt Messe:

Salima 1 OpCo GmbH, Westendstraße 28, 60325 Frankfurt / Main, Deutschland

AGB des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

  1. Vertragsabschluss
  2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Buchungsbestätigung des Hotels. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen. Schlägt bei einer Buchung über die Webseite des Hotels (www.lyvinn.com) die Zahlung oder Autorisierung des Zahlungsmittels fehl, erfolgt keine Buchung und es kommt somit kein Vertrag zustande.
  3. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Erfolgt die Buchung nicht durch den Kunden selbst sondern durch einen Dritten, haftet der Dritte dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist der Dritte verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Kunden weiterzugeben.
  4. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
  5. Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werden.
  6. Werden von einem Kunden mehrere Buchungen für Individualreisende von bis zu 4 Zimmer für denselben Zeitraum vorgenommen, obwohl insoweit auch die Buchung einer Gruppenreise ab 5 Zimmer möglich ist, behält sich das Hotel vor, die Buchungen als Gruppenbuchung zusammenzufassen und nach deren Regelungen zu behandeln.
  7. Die jeweils gültige Hausordnung wird ebenfalls Bestandteil des Vertrages. Die Hausordnung kann beim Hotel erfragt werden.

III.  Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Das Hotel ist berechtigt, Kunden zum gebuchten Preis in einem anderen Hotel vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass an das Hotel Regressansprüche gestellt werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere die Unterbringung im reservierten Hotel nicht möglich ist. Ein diesbezüglicher Anspruch des Kunden besteht nicht.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm gebuchten oder in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
  4. Das Hotel akzeptiert bei der Zahlung des Preises keine Bargeldzahlung.
  5. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokaler Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind (z.B. Kurtaxe). Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss, werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
  6. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Änderung der Anzahl oder Kategorie der gebuchten Zimmer oder Betten oder der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer, des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmerüberlassung und/oder die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
  8. Der Gesamtpreis abzüglich eventuell bereits geleisteter Vorauszahlungen ist, sofern nicht anders vereinbart, nach detaillierter Rechnungsstellung bei Anreise vor Zimmerüberlassung und/oder sonstiger Leistungserbringung des Hotels fällig.
  9. Bei Gruppen gelten besondere Bedingungen, die bei einem Angebot mit versendet werden.
  10. Sonderangebote und Rabatte sind nicht kombinierbar, es gilt das jeweils günstigere Angebot. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Anreise einen entsprechenden Nachweis vom Kunden einzufordern.
  11. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang beim Kunden ohne Abzug zahlbar. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Die gesetzlichen Verzugszinsen betragen gegenwärtig bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteilig ist, 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  12. Eventuell bei der Zahlung des Preises entstehende Bankgebühren und Währungsdifferenzen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Rücklastschriften bzw. Chargebacks stellt das Hotel dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung.
  13. Rückerstattungen erfolgen in der Regel über das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel.
  14. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  15. Unsere Hotels sind bargeldlos.
  16. Beim Einchecken können auf Verlangen des Hotels die Daten und Angaben auf dem Meldeschein mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden.
  17. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen (Nichtanreise / „No Show“)

Das Hotel räumt dem Kunden ein Rücktrittsrecht nach Maßgabe folgender Bestimmungen ein:

  1. Zimmerbuchungen für Individualreisende:
  2. a) Kostenfreie Stornierungen sind, sofern nicht anders vereinbart, bis einen Tag vor Anreise möglich. An bestimmten Tagen kann es auch zu Abweichungen kommen.
  3. b) Ist eine Buchung erfolgt, werden bei einer Stornierung am Anreisetag oder bei Nichtinanspruchnahme der Leistung folgende Stornierungspauschalen berechnet:
  4. aa) im Falle einer Logirate werden 100% des vertraglich vereinbarten Logispreises berechnet.
  5. bb) im Falle einer Rate, die Logis und Services, wie beispielsweise Frühstück in sich vereint, werden 100% der vertraglich vereinbarten Logis Rate berechnet.
  6. c) Abweichend von den vorstehenden Regelungen sind Buchungen mit dem Zusatz „nicht erstattbar“ nicht kostenfrei stornierbar. Es werden 100% des vertraglich vereinbarten Logispreises berechnet.
  7. Zimmerbuchungen für Gruppen:

Gruppenbuchungen erhalten mit dem Angebot besondere Stornierungsbedingungen mitgeteilt.

  1. Die Ausübung des Rücktrittsrechts des Kunden bedarf der Textform.
  2. Rücktritt des Hotels
  3. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  4. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 7, 8 und 11 vereinbarte oder geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  5. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:

– höhere Gewalt (auch Pandemie) oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Zimmer oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; – ein Verstoß gegen Ziffer II Abs. 3 oder 4, Ziffer VI Abs. 4 oder 8 bis 9 vorliegt;

– das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;

– der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 802 c Abs. 3 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

  1. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  2. An- und Abreise, sonstige Bestimmungen zum Hotelaufenthalt
  3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
  4. Bei Gruppenbuchungen mit Unterbringung in Mehrbettzimmern legt das Hotel die Zimmeraufteilung fest.
  5. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Eine frühere Bereitstellung bedarf immer der Zustimmung des Hotels.
  6. Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer dem Hotel bis spätestens 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung gestellt werden. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers 100% des vollen gültigen Logispreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

Bei einem vorab gebuchten Late Check-out verlängert sich die Abreisezeit bis spätestens 15.00 Uhr.

  1. Für Gruppen ist dem Hotel spätestens bis 3 Tage vor Anreise eine Liste aller Teilnehmer mit vollem Namen und Geburtsdatum auszuhändigen.
  2. Überschreitet die Gesamtzahl der anreisenden Personen die vertraglich vereinbarte Personenzahl, so besteht für die zusätzlichen Personen kein Anspruch auf Unterbringung.
  3. Personen unter 18 Jahren ist die Übernachtung im Schlafsaal nicht gestattet. In Privatzimmern dürfen minderjährige Personen nur in Begleitung eines Elternteils oder mindestens einer von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigten, volljährigen Person oder mit einer schriftlichen Einverständniserklärung und einer Kopie des Personalausweises einer erziehungsberechtigten Person übernachten. Letzteres wird ausschließlich für minderjährige Personen ab 16 Jahre akzeptiert. Diese Regelungen gelten nicht für Gruppenreisende in Begleitung einer von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigten, volljährigen Person. Das Hotel behält sich vor, die Unterbringung minderjähriger Personen im Einzelfall abzulehnen.
  4. Kinder älter als 3 Jahren müssen grundsätzlich in eigenen Betten untergebracht werden. Elternteile / Erziehungsberechtigte haben dabei Sorge zu tragen, dass ebendiese zur Minimierung von Unfallrisiken, ausschließlich in den unteren Betten übernachten. Kinderbetten stehen in begrenzter Anzahl zur Verfügung und müssen vor Anreise gebucht werden. Die Elternteile haben hierbei ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Das Hotel haftet nicht für etwaige Schäden.
  5. Das Mitbringen von Haustieren oder geräuschverursachenden medizinischen Großgeräten (z.B. Beatmungs- /Sauerstoffgeräten) ist nur in privaten Zimmern erlaubt. Das Hotel kann die Unterbringung von Tieren im Einzelfall ablehnen. Tiere müssen grundsätzlich im Voraus beim Hotel angemeldet werden. Das Hotel berechnet pro Tier und Übernachtung eine Gebühr von 20,00 EUR.
  6. Bei Buchung von Frühstück wird das Frühstück im Anschluss an die Übernachtung gereicht.

VII. Haftung und Verjährung

  1. Für schuldhaft oder fahrlässig verursachte Inventarschäden oder grobe Verunreinigungen haftet der Kunde. Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe, haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Schäden oder Kosten für die Beseitigung grober Verunreinigungen sind direkt vor Ort zu begleichen oder werden nachträglich in Rechnung gestellt, wenn dem Hotel Kosten für z.B. Feuerwehr- oder andere Rettungseinsätze von Dritten in Rechnung gestellt werden. Letzteres gilt auch für Schäden und grobe Verunreinigungen, welche erst nach Abreise des Kunden bzw. der Gruppe festgestellt werden.
  2. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel eine Gebühr von EUR 500,00. Dasselbe gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern oder das unbefugte Öffnen von Notfalltüren. Das Hotel behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z.B. dem Hotel ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hat.
  3. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Meldung des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
  4. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts Anderweitiges geregelt ist.
  5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.
  6. Nachrichten, Post und Warensendungen für Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Die Zustelladresse des Hotels kann von der Hotel- oder Firmenadresse abweichen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
  7. Schadenersatzansprüche des Kunden sind spätestens innerhalb von zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, geltend zu machen und danach ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung des Hotels für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
  8. Haftungsausschluss: Das Turnen auf und das Springen von, sowie die unsachgemäße Nutzung der Doppelstockbetten sind strengstens untersagt. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die durch das Fallen aus einem Doppelstockbett oder von den Treppenstufen selbst zustande kommen.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.
  4. Es gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  6. LyvInn Hotels distanziert sich in jeder Hinsicht von Radikalismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt und behält sich das Recht vor, Personen, denen diese Distanz fehlt, nicht zu beherbergen.